Zum Verhältnis von Maßnahmen gemäß § 20 Abs 1 und 4 EpiG bzw gemäß COVID-19-MG

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Zum Verhältnis von Maßnahmen gemäß § 20 Abs 1 und 4 EpiG bzw gemäß COVID-19-MG

From the journal ZVG Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Volume 9, March 2022, issue 1

Published by Verlag Österreich

Materienrecht, 1626 Words
Original language: German
ZVG 2022, pp 62-64
https://doi.org/10.33196/zvg202201006201

Abstract

Die Verordnung des LH von Sbg, mit der Betretungsverbote von Beherbergungsbetrieben für Touristen und Touristinnen in ganz Salzburg angeordnet wurden, hat der Verordnung einer BH, mit der Betriebsschließungen nach dem EpiG angeordnet wurden, nicht derogiert. Beide Verordnungen blieben bis zu ihrer Aufhebung nebeneinander bestehen. Der Betreiberin eines Beherbergungsbetriebs entstand durch die vollständige Betriebsschließung gemäß § 20 EpiG seitens der BH bei gleichzeitiger Geltung der Verordnung des LH über Betretungsverbote für Touristen nur jener Verlust, der aus der Nichtbeherbergung von Gästen resultieren konnte, die durch die Verordnung des LH nicht erfasst waren. Nur insoweit steht ihr auch ein Vergütungsanspruch zu.