Jusletter

Covid-19-Impfpflicht für Personal mit Gefangenenkontakt?

  • Autoren/Autorinnen: Thomas Noll / Valerie Profes / Aurélien Martinez / Nina Schnyder / Brigitte Tag
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
  • DOI: 10.38023/fa66a184-a66b-4a2c-9796-d68d861f833b
  • Zitiervorschlag: Thomas Noll / Valerie Profes / Aurélien Martinez / Nina Schnyder / Brigitte Tag, Covid-19-Impfpflicht für Personal mit Gefangenenkontakt?, in: Jusletter 7. März 2022
Zum heutigen Zeitpunkt gibt es keine Covid-Impfpflicht beim Gefängnispersonal, das mit Gefangenen Kontakt hat. Statt einer Impfpflicht werden zur Verhinderung eines intramuralen Covid-Ausbruchs zahlreiche Massnahmen ergriffen, die das gesamte Kollektiv von Gefangenen und Personal «pönalisieren» und das Vollzugsziel der Wiedereingliederung behindern. Es stellt sich die Frage, ob eine generelle Impfpflicht beim Personal mit Gefangenenkontakt mit dem Ziel, diese einschränkenden Massnahmen zumindest zum Teil aufheben zu können, aus juristischer Sicht vertretbar wäre.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Impfpflicht von Mitarbeitenden als Schutzmassnahme für Gefangene
  • 2.1. Betroffene Grund- und Menschenrechte
  • 2.2. Gesetzliche Grundlage einer Impfpflicht (Art. 36 Abs. 1 BV)
  • 2.3. Verpflichtung zur Verhinderung der Ansteckung mit SARS-CoV-2 in Haftsituationen
  • 2.4. Impfpflicht gestützt auf das Weisungsrecht des Arbeitgebers
  • 2.5. In der Anstellungsverfügung verankerte Impfpflicht
  • 2.6. Schutz der Grundrechte Dritter oder öffentliches Interesse (Art. 36 Abs. 2 BV)
  • 2.7. Verhältnismässigkeit (Art. 36 Abs. 3 BV)
  • 2.7.1. Eignung
  • 2.7.2. Erforderlichkeit
  • 2.7.3. Zumutbarkeit
  • 2.8. Wahrung des Kerngehalts der Grundrechte (Art. 36 Abs. 4 BV)
  • 3. Diskussion

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