COVID-19: Bloßer Umsatzrückgang rechtfertigt keine Mietzinsreduktion

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COVID-19: Bloßer Umsatzrückgang rechtfertigt keine Mietzinsreduktion

From the journal WOBL Wohnrechtliche Blätter, Volume 35, June 2022, issue 6

Published by Verlag Österreich

Rechtsprechung, 2851 Words
Original language: German
WOBL 2022, pp 214-217
https://doi.org/10.33196/wobl202206021401

Abstract

Umsatzeinbußen des Geschäftsraummieters können zwar ein Indiz dafür sein, dass eine (teilweise) Unbrauchbarkeit des Bestandobjekts vorliegt, allerdings müssen diese Einbußen abgesehen von Fällen eines vertragswidrigen Verhaltens des Bestandgebers im Anwendungsbereich des § 1105 ABGB eine unmittelbare Folge der – etwa wegen behördlicher Maßnahmen – eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit des konkreten Geschäftslokals sein.