Überbrückungsauftrag; COVID-19-Pandemie; besondere Dringlichkeit; Angebotsfrist
Überbrückungsauftrag; COVID-19-Pandemie; besondere Dringlichkeit; Angebotsfrist
Abstract
Ist durch eine Überbrückungsmaßnahme die kurzfristige Deckung eines dringenden Bedarfs an notwendigen Leistungen zur Verhütung und Bekämpfung der COVID-19-Pandemie gesichert, ist im Vergabeverfahren nicht von einer besonderen Dringlichkeit des Beschaffungsvorgangs auszugehen.