EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Beihilferegelung – Maßnahmen zur Unterstützung von Luftfahrtunternehmen mit einer nationalen Betriebsgenehmigung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie – Beschluss der Europäischen Kommission, keine Einwände zu erheben – Begründungspflicht

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EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Beihilferegelung – Maßnahmen zur Unterstützung von Luftfahrtunternehmen mit einer nationalen Betriebsgenehmigung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie – Beschluss der Europäischen Kommission, keine Einwände zu erheben – Begründungspflicht
Egger, Alexander

From the journal BRZ Zeitschrift für Beihilfenrecht, Volume 17, March 2025, issue 1

Published by Verlag Österreich

Judikatur, 5423 Words
Original language: German
BRZ 2025, pp 43-50
https://doi.org/10.33196/brz202501004301

Abstract

Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 24. Mai 2023, Ryanair/Kommission (Italien; Beihilferegelung; Covid-19) (T-268/21, EU:T:2023:279), wird aufgehoben. Die Rechtssache wird zur Entscheidung über den ersten bis dritten Klagegrund sowie über den zweiten Teil des vierten Klagegrundes der Ryanair DAC an das Gericht der Europäischen Union zurückverwiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Author information

Alexander Egger