EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Beihilferegelung – Maßnahmen zur Unterstützung von Luftfahrtunternehmen mit einer nationalen Betriebsgenehmigung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie – Beschluss der Europäischen Kommission, keine Einwände zu erheben – Begründungspflicht

EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Beihilferegelung – Maßnahmen zur Unterstützung von Luftfahrtunternehmen mit einer nationalen Betriebsgenehmigung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie – Beschluss der Europäischen Kommission, keine Einwände zu erheben – Begründungspflicht
Abstract
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 24. Mai 2023, Ryanair/Kommission (Italien; Beihilferegelung; Covid-19) (T-268/21, EU:T:2023:279), wird aufgehoben. Die Rechtssache wird zur Entscheidung über den ersten bis dritten Klagegrund sowie über den zweiten Teil des vierten Klagegrundes der Ryanair DAC an das Gericht der Europäischen Union zurückverwiesen. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Keywords
Rechtsmittel | Staatliche Beihilfen | Luftfahrt | Covid-19 | Begründungspflicht