Zulässigkeit einer Kündigung wegen Verweigerung von COVID-19-Tests
Abstract
Der Arbeitgeber, Betreiber eines Alten- und Pflegeheimes, war als unmittelbarer Adressat der COVID-19-Notmaßnahmen-Verordnung (VO) zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung verpflichtet, dem Arbeitnehmer ohne Vorliegen eines negativen Testergebnisses (bzw einer der in der VO statuierten Ausnahmen) das Betreten der Betriebsstätte zu verwehren. Aus der VO ergab sich eine zumindest mittelbare Verpflichtung des Arbeitnehmers, sich den vom Arbeitgeber angeordneten (für ihn kostenfreien) Tests zu unterziehen, damit der Arbeitgeber ihn weiter im Alten- und Pflegeheim beschäftigen und er seinem Arbeitsvertrag nachkommen konnte. Hinzu kommt, dass sich die hier maßgebliche Verpflichtung wohl auch aus der Verantwortung des Heimbetreibers für die Gesundheit der Heimbewohner rechtfertigen lässt. Die (beharrliche) Weigerung des Arbeitnehmers, sich auf Kosten des Arbeitgebers den von ihm angeordneten regelmäßigen Tests zu unterziehen, war daher offenbar unbegründet. In der daraufhin ausgesprochenen Kündigung ist eine verpönte Retorsionsmaßnahme nicht zu erblicken. OGH 14.09.2021, 8 ObA 42/21s § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG; § 10 COVID-19-NotMV